Geklärt: Leistungsschutzrecht

Demnächst wird in Deutschland das Leistungsschutzrecht beschlossen. Ein Gesetz, das Verlinkungen im Internet reglementiert. Grenzen lassen sich im Netz nur bedingt abbilden. Nicht nur deshalb werden Blogger und Redakteure hierzulande in absehbarer Zeit betroffen sein. Grund genug für einen kurzen Abriss zur Thematik.

Worum geht es?

Ein Beispiel ist wohl am anschaulichsten

snippet

So oder so ähnlich sehen Suchergebnisse aus: Der Link gefolgt von einer kurzen Beschreibung, um einschätzen zu können, ob ein Klick lohnt. Um genau diese sogenannten “Snippets” geht es. Die Verlagshäuser erheben urheberrechtlichen Anspruch und wollen diesen abgegegolten sehen. Die Argumentation: Das Erstellen dieser Inhalte koste Geld. Will jemand mit diesem Inhalt Geld verdienen, so müsse er einen Obolus leisten. Und das muss jetzt in ein Gesetz. Leistung, die rechtlich geschützt werden müsse.

Meine These: man will Google in die vollen Taschen greifen.

Der Wind, der um dieses Angelegenheit gemacht wird, ist mir tatsächlich ein Sturm im Wasserglas. Ich halte die Diskussion aus 2 Gründen für überflüssig.

Robots.txt

Es gibt Mechanismen  um zu verhindern, dass Inhalte von Suchmaschinen (ua. Google) gefunden und angezeigt werden. Dazu muss man eine Textdatei auf seine Internetseite stellen mit folgendem Inhalt:

User-agent: *
Disallow: /

Das war’s. Für Suchmaschinen ist das lesbar und heißt: “Verschwind, du bist hier nicht erwünscht!”. In aller Regel halten sie sich auch an diese freiwillige Selbstkontrolle. Keine Indizierung (Aufnahme in den Katalog der Suchmaschine), keine Anzeige für den User. Kein Problem.

Zulauf unerwünscht?

Laut eigenen Angaben der Verlage machen Suchergebnisse bis zu 50 % des Besucherstromesr aus. Das bringt dann wirklich Geld weil auf den Seiten Werbungen geschaltet sind. Mehr Besucher, mehr Werbung, mehr Einnahmen. Warum man darauf verzichten will, kann ich nicht nachvollziehen. Man wird übrigens drauf verzichten müssen (Google hat das bereits angekündigt)

Soweit zu einer kurzen Erklärung der Problematik. Das Thema bleibt in den nächsten Wochen aktuell. Nicht nur für Suchmaschinen, auch Blogbetreiber sind betroffen. Dazu später mehr.

1 Gedanke zu „Geklärt: Leistungsschutzrecht“

  1. Die Argumentation mit der robots.txt ist natürlich nicht falsch aber in dem Fall wohl wenig zielführend weil ja eindeutig erkennbar ist, dass die Verleger zwar in den Suchmaschinen bleiben wollen, aber Geld dafür haben wollen, dass Suchmaschinen einen Einblick in den Inhalt gewährt.

    Ich kann mich nicht daran erinnern, dass Google gemeint hat, sollte das LSR kommen werde man die Verlage einfach raushauen, hatte das eher anders im Gedächtnis aber mag sein.

    Fakt ist aber auf jeden Fall auch noch, dass man sich für Google News erst einmal anmelden muss und noch dazu dort keine Werbung geschalten wird.
    Anders sieht es natürlich bei den “normalen” Suchmaschineneinträgen aus…

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