Leistungsschutzrecht ist beschlossen

Jetzt ist es also fix: Das Leistungsschutzrecht wurde heute in Berlin beschlossen. Welche Auswirkungen das auf österreichische Autoren und Suchmaschinen haben wird, bleibt abzuwarten.

Als das Gesetz zu kippen drohte, einigte man sich am Mittwoch auf einen Kompromiss: “Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte” könnten weiterhin lizenzfrei genutzt werden. Welche Länge damit gemeint seien, wurde nicht näher vereinbart. Deutsche Blogger würden sich mit einem Link auf den Quellartikel “Bundestag stimmt für Leistungsschutzrecht” bereits in einer Grauzone befinden. Weil, wie lang sind “kleinste Textausschnitte”. Gerichte und Anwälte könnten das klären müssen. Werden sie wohl auch.

Eine weitere Voraussetzung ist allerdings noch nötig um lizenzpflichtig zu werden: eine “gewerbliche Nutzung”.  Eine weitere Grauzone. Ab wann ist ein Autor “gewerblich”? Erst ab einer Eintragung im Firmenbuch? Was, wenn Blogger Werbung auf ihrer Seite schalten. Wie sieht es mit Diensten wie Flattr aus? Auch hier werden Anwälte den Nebel lichten müssen.

Update: Blogger sind mittlerweile von der Regelung ausgenommen. Damit wird das ganze noch absurder. Jetzt betrifft es dann nurmehr .. ja wen eigentlich? Danke an onatcer für den Hinweis

Was hat man jetzt davon? Die gesamten Texte der Verlagshäuser waren bisher ohnehin vom Urheberrecht geschützt und bleiben das auch weiterhin. Gegenstand des Leistungsschutzrechtes ist einzig und allein die Quantität zwischen “kürzest” und der vollen Länge.

Aus meiner Sicht ein völlig unnötiges Gesetz, das für mehr Unsicherheit und Reglementierung gesorgt hat als es Nutzen bringt. Wobei das natürlich eine Frage des Standortes ist.

Um es noch mal klar zu machen: das Leistungsschutzrecht ist ein deutsches und nicht in Österreich geltend. Noch nicht.

(c) Bild: SwindonG

2 Gedanken zu „Leistungsschutzrecht ist beschlossen“

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