Steuerfreitag

Wieder einmal fällt eine Nationalratssitzung aufgrund “fehlenden Stoffes” aus. Just zu diesem Zeitpunkt verkündet Kurt Köst, Vorsitzender des Vereines zur Vermeidung von Abgaben, in einer Aussendung den jährlichen Steuerfreitag: “Wir sehen uns mit dieser Maßnahme auf Augenhöhe mit der aktuellen Politik. Wir als Steuerzahler reagieren auf die Arbeitsverweigerung der Parlamentarier entsprechend: Steuerbefreiung am 29. Februar. Keine Leistung, daher keine Steuern”. Der sogenannte Steuerfreitag sieht eine 24-stündige Aussetzung sämtlicher Steuerpflichten vor. “Im Falle eines Erfolges, planen wir eine ständige Ausweitung des Modells”, so Köst.

Handel jubelt
Handelsvertreter sprechen von einem großen Schritt für den Mittelstand: “Die Umsätze werden am Steuerfreitag durch die Decke gehen. Bisher wurden Umsatzsteuerbefreiungen durch teuere Werbeaktionen finanziert. Jetzt geht das vollkommen unkompliziert. Ein Feiertag”. Auch Wirte jubeln. Unnötig komplizierte Konstruktionen zur Steuervermeidung haben Ruhetag.

Politik verhalten
Anders sieht das die Politik. “Es sei schon richtig, dass der eine oder andere Plenartag ausfiele, daraus ließe sich aber keine Berechtigung für minder mächtige ableiten”, so Schelling. Ein renitenter Abgeordneter forderte lauthals ein formatfüllendes Banner über dem Eingang des Palamentes mit der Aufschrift: Quod licet Iovi, non licet bovi anzubringen. Juristen prüfen die Rechtmäßigkeit eines solchen Vorgehens.

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