Werbung: 0 – Kinder: 1 – Urteil gegen unlautere Stickeralbenwerbung

Es gibt Tage, an denen Zeitung lesen einfach Freude macht. Heute ist so ein Tag! Seit Jahren fischen Lebensmittelketten mittels sogenannten Stickeralben nach den kleinesten Konsumenten. Den Kindern. Darüber, dass ich das nicht gut finde, hab ich vor einiger Zeit bereits gebloggt. Nun gibt es ein vom VKI angestrengtes Urteil dazu.

VKI vs Spar

Ein salzburger Gericht gibt dem VKI ins erster Instanz recht: die Handelskette Spar hat es zu bunt getrieben und zu offensichtlich nach den Börsen der Kinder gefischt. Eine EU-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken enthält unter anderem eine Regelung, die es verbietet direkte Kaufaufforderungen an Kinder zu richten (Ziffer 28). Das Gericht gehe davon aus, dass sich “Die Enteckdungsreise zu den Wüsten  und Steppen beginnt! Hol Dir das Buch dazu” an eben diesen Personenkreis (Kinder < 14 Jahre) richtet.

DerStandard.at berichtet am 30.12.2011 darüber.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.